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VEREINSSTATUTEN (AUSZUG)

1. Name und Sitz

Unter dem Namen «Erkunden und Lernen mit Systemischen Aufstellungen, Kurzform

«ELSA», besteht mit Sitz in Zürich ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB.

.

 

2. Zweck

Zweck des Vereins ist es, mit Systemische Aufstellungen den eigenen Mitgliedern und

Dritten neue Aspekte aufzuzeigen und Entwicklung zu ermöglichen.

Der Verein fördert die fachliche Weiterentwicklung der eigenen Mitglieder, den Informations-

und Erfahrungsaustausch, Übungs-, Experimentier- und Fortbildungsmöglichkeiten,

Beratung und Supervision. Der Verein verfolgt keinen wirtschaftlichen oder religiösen Zweck.

 

3. Mitgliedschaft

3.1 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Alle Mitglieder können eigene Anliegen aufstellen und dürfen Gäste mit oder ohne eigenes

Anliegen für Aufstellungen mitbringen.

Die Mitglieder haben einen Jahresbeitrag zu leisten, dessen Höhe jährlich an der Mitglieder

-versammlung festgelegt wird. Für alle Mitglieder gelten die gleichen Konditionen und Preise.

Alle Mitglieder sind an der Mitgliederversammlung (MV) stimmberechtigt.

Alle Mitglieder akzeptieren den ELSA-Ehrenkodex.

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3.2 Aufstellende/Gastgebende

Als Aufstellende-Mitglieder (Gastgebende) des Vereins können nur Absolventen von

Lehrgängen systemischer Aufstellungsarbeit wie z.B. Systemische Strukturaufstellungen,

Organisationsaufstellungen, Familienaufstellungen etc. zugelassen werden.

Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand nach Rücksprache mit den Mitgliedern.

ELSA bietet ihnen die Möglichkeit, ihre Kenntnisse der Aufstellungsarbeit zu vertiefen,

Erfahrung zu sammeln und in vertrautem und kompetentem Umfeld Aufstellungen als

Gastgebende zu leiten.

ELSA bietet jedoch keine Ausbildung in Aufstellungsarbeit an.

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3.3 Repräsentanten und Repräsentantinnen

Alle Interessenten (auch ohne explizite Ausbildung in Aufstellungs-Arbeit) können im Verein

ELSA als „Repräsentanten-Mitglieder“ aufgenommen werden. Sie haben die gleichen Rechte

und Pflichten wie Aufstellende-Mitglieder, leiten aber selbst keine Aufstellungen.

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3.4 Ehrenkodex ELSA

Alle ELSA-Mitglieder leben und handeln im Wissen um systemische Zusammenh

änge undderen Wirkung. Es ist Teil ihrer beruflichen, privaten und persönlichen Haltung.

Die Mitgliedschaft bei ELSA ist ein Bekenntnis dazu, der Teilnahme an den ELSA-Anlässen

eine hohe Priorität zu geben und eine regelmässige Teilnahme anzustreben.

Die Mitglieder geben neues Wissen aus persönlichen Weiterbildungen aktiv an die ELSA

weiter, sei dies als Beiträge an den ELSA-Anlässen oder über die Website im Mitgliederbereich.

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3.5 Aufnahme, Austritt und Ausschluss von Mitgliedern

Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt durch Beschluss des Vorstandes, nach Rücksprache

mit den Mitgliedern. Ein Austritt ist mit einmonatiger Kündigungsfrist auf Ende jeden Kalenderjahres möglich.

Mitglieder, welche trotz Mahnung den Interessen des Vereins mehrfach zuwiderhandeln,

oder ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen, können durch den Vorstand

jederzeit ausgeschlossen werden.

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